Sind Haustiere im Kleingarten erlaubt?

Mit Einschränkungen, ja.

In bescheidenem Umfang ist die Haltung von Kleintieren (Kaninchen, Geflügel, etc.) im Kleingarten erlaubt und widerspricht nicht der kleingärtnerischen Nutzung.
Auch hier gilt die Einschränkung: die Tierhaltung darf nicht erwerbsmäßig und nur für den Eigenbedarf betrieben werden. Außerdem darf die Tierhaltung die anderen Kleingärtner z.B. durch Lärm oder Gestank nicht wesentlich beeinträchtigen.

Gegen die gelegentliche Mitnahme von Haustieren (z.B. Hund) ist auch nichts einzuwenden.

Eine Besonderheit ist die Bienenhaltung: Diese hat in einer Kleingartenanlage besondere Bedeutung für die Bestäubung der verschiedenen Pflanzen. Der Bienenzüchter muss in diesem Fall nicht den gesamten Honigertrag der Bienen nur für den Eigenbedarf nutzen, er darf ihn auch verkaufen. Aber auch die Bienenhaltung darf nur in bescheidenem Umfang betrieben werden.

Der Pachtvertrag kann eine Klausel enthalten, nach der die Kleintierhaltung oder die Mitnahme von Haustieren generell untersagt wird.